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   OLG Brandenburg, 26.02.1998 - 8 U 73/97   

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https://dejure.org/1998,13101
OLG Brandenburg, 26.02.1998 - 8 U 73/97 (https://dejure.org/1998,13101)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.1998 - 8 U 73/97 (https://dejure.org/1998,13101)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 1998 - 8 U 73/97 (https://dejure.org/1998,13101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung einer Klageumstellung als Klageänderung oder Klageerweiterung; Klageerweiterung in der Rechtsmittelinstanz; Insolvenzrechtlicher Rückgewähranspruch; Gewährung einer inkongruenten Deckung; Rechtsfolgen bei Insolvenzanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 1367
  • NJ 1998, 541
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Düsseldorf, 27.05.2010 - 4a O 68/10

    Ultraschallsensor

    Ein wesentliches Beweisanzeichen dafür, dass der Schuldner sich einer Benachteiligung seiner (übrigen) Gläubiger bewusst war, ist die Gewährung einer inkongruenten Deckung (BGH WM 1968, 683 f; ZIP 1997, 598, 599; ZIP 1998, 2008, 2011; OLG Brandenburg ZIP 1998, 1367, 1368; MüKo-InsO/Kirchhof 2. Aufl.: § 133 Rn 29 m.w.N.).

    Tun sie dies dennoch zugunsten eines Gläubigers, liegt der Verdacht nahe, dieser solle zum Nachteil der anderen Gläubiger begünstigt werden (BGH ZIP 1998, 2008, 2011; 2003, 356, 357; OLG Brandenburg ZIP 1998, 1367, 1368).

    Die Gewährung einer anderen als der geschuldeten Leistung an Erfüllungs Statt oder erfüllungshalber und daher auch die Abtretung einer Forderung anstelle einer geschuldeten Geldzahlung stellt eine inkongruente Deckung dar (BGH WM 1968, 2193, 2194; ZIP 1998, 2008, 2011; OLG Brandenburg ZIP 1998, 1367, 1368; OLG Frankfur ZIP 1997, 598, 599; OLG Schleswig ZIP 1982, 82; MüKo-InsO/Kirchhof, 2. Aufl.: § 131 Rn 32 f).

    Dies kann nicht als Gegenleistung für eine Stundung der Forderung aufgefasst werden (vgl. OLG Brandenburg ZIP 1998, 1367, 1368).

    (BGH ZIP 1997, 513; OLG Brandenburg ZIP 1998, 1367, 1368; MüKo-InsO/Kirchhof, 2. Aufl.: § 133 Rn 38b).

  • OLG Köln, 17.11.2000 - 19 U 206/99

    Insolvenzrecht; Unzulässige Aufrechnung gem. § 96 Nr. 3 InsO

    Diese Voraussetzungen sind u.a. dann erfüllt, wenn zur Befriedigung einer auf Geldzahlung gerichteten Forderung etwas an Erfüllungs Statt oder erfüllungshalber hingegeben wird (BGHZ 123, 320), also etwa dann, wenn anstelle der geschuldeten Zahlung eine Forderung zur Erfüllung abgetreten wird (OLG Schleswig ZIP 1982, 82; OLG Brandenburg ZIP 1998, 1367; Kübler/Prütting, a.a.O., § 131 Rn. 20 m.w.N.).
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